Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
28.04.2021
Termine
17.01.2020
Termine
30.08.2019
Entscheidungen im Verfahren
06.11.2018
Eröffnungen
03.09.2018
Sicherungsmaßnahmen
05.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
30.03.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.09.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
10.03.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
20.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
16.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
30.03.2011
Neueintragungen